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Personalvertrag

Dieser Personalvertrag gilt für alle Einzelaufträge zwischen Promone und für einzelne Projekte gebuchten Personen (Auftragnehmern wie Promotern, Hostessen, Hands u.s.w.), soweit keine anderen Verabredungen schriftlich getroffen wurden.
 
§1
 
Der Auftragnehmer ist Selbstständig bzw. Gewerbetreibender und steht in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu Promone. Der Auftragnehmer ist nicht an feste Arbeitszeiten bzw. Orte gebunden, muss aber bestimmte betriebliche Sachzwänge Promones bzw. der Kunden Promones berücksichtigen und bestimmte sachnotwendige Termine einhalten. Er ist berechtigt, für andere Auftraggeber tätig zu werden, soweit dadurch nicht die Erfüllung der von dem Auftragnehmer übernommenen Einzelaufträge im Auftrag von Promone beeinträchtigt werden.
 
§2
 
Der Auftragnehmer wickelt für Promone einzelne Aufträge ab. Der Abschluss dieses Personalvertrags verpflichtet weder Promone zur Erteilung von Einzelaufträgen an den Auftragnehmer, noch den Auftragnehmer zur Annahme von Einzelaufträgen, die Ihm Promone anbietet.
 
§3
 
Der Auftragnehmer erhält eine angemessene Vergütung für seine Leistungen. Die Honorare werden bei der Auftragserteilung vereinbart. Die Vergütung für die erbrachte Dienstleistung des Auftragnehmers erfolgt, wenn der Auftragnehmer seine Leistungsnachweise schriftlich bei Promone eingereicht hat. Der Auftragnehmer erhält neben der vereinbarten Vergütung ggf. die Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe. Der Auftragnehmer versichert, dass er selbst dann, wenn er kein Unternehmer ist, unter der Vollversteuerung operiert. Der Vertragsabschluss begründet weder ein Arbeitsverhältnis noch werden durch ihn die Voraussetzungen für die Tätigkeit des Auftragnehmers als arbeitnehmerähnliche Person anerkannt.
 
§4
 
Leistungsnachweise, Rechnungen und Abrechnungen der Auslagen des Auftragnehmers müssen spätestens am jeweiligen Monatsende des Einsatzes des Auftragnehmers Promone vorliegen, anderenfalls verfallen die Ansprüche auf Vergütung und/oder Ersatz notwendiger Auslagen. Vorsätzlich falsche Leistungsnachweise, Rechnungen und Abrechnungen der Auslagen des Auftragnehmers sind strafbar.
 
§5
 
Der Auftragnehmer versichert, dass er bereits bei dem zuständigen Gewerbe- und Ordnungsamt und bei den zuständigen Finanzbehörden seine Tätigkeit angemeldet hat, oder dieses binnen 7 Tagen nach Akzeptanz dieses Personalvertrags nachholt. Der Auftragnehmer ist informiert, dass Promone periodische Kontrollmitteilungen über die getätigten Umsätze an das Finanzamt versendet.
 
§6
 
Kommt ein Einzelauftrag zwischen Promone und einem Auftragnehmer rechtkräftig unter beider Zustimmung zustande gelten folgende Grundsätze:
 

  • Promone ist verpflichtet den Auftragnehmer in vereinbarter Höhe binnen 7 Tagen nach Rechnungserhalt zu vergüten.
  • Der Auftragnehmer ist verpflichtet die vereinbarten Leistungen zu bringen.

 
§7
 
Rücktritt und Nichterfüllung vom Auftrag:
 

  • Promone kann jeder Zeit ohne Angabe von Gründen dem Auftragnehmer den Auftrag absagen.
  • Tritt der Auftragnehmer aus Krankheitsgründen zurück, so ist Promone ein ärztliches Attest vorzuweisen.
  • Tritt der Auftragnehmer innerhalb 48 Stunden vor dem geplanten Einsatz ohne triftigen Grund zurück, so hat er Schadensersatz in Höhe von 25,00 € zu zahlen.
  • Erfüllt der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen nicht, so erhält er keine Auszahlung.

 
§8
 
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle im Laufe seiner Tätigkeit für Promone bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Promone und der Kunden von Promone Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
 
§9
 
Material, das Eigentum von Promone oder der Kunden von Promone ist, darf nur für die vertraglichen und nicht für sonstige Zwecke verwendet werden. Nicht verbrauchtes Material ist nach Aktionsende an Promone bzw. an den Kunden zurückzugeben. Zuwiderhandlungen sind strafbar und verpflichten zu Schadenersatz.
 
§10
 
Das Tätigkeitsverhältnis ist unbefristet und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende gekündigt werden. Aus wichtigem Grund kann auch fristlos gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
 
§11
 
Gemäß §28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) macht Promone darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten gemäß §33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Ist es zur Erfüllung des Auftrags notwendig Kontaktdaten von einzelnen Auftragnehmern durch Promone an den Kunden weiterzuleiten, wird der entsprechende Auftragnehmer selbstverständlich über dies informiert.
 
§12
 
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Personalvertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Ungültige Bestimmungen sind durch gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommen.
 
§13
 
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Personalvertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Abänderung der Schriftformklausel bedarf der Schriftform.