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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich


Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen von Promone bezüglich der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und der Vermietung von Personal liegen diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) zu Grunde. Zusätzliche oder abweichende Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB aber auch einzelne Vertragspunkte berührt nicht die Rechtsgültigkeit des Vertrages, sondern zieht eine Ersetzung der Klauseln durch solche nach sich, die nach dem geltenden Recht zulässig und dem wirtschaftlichen Sinne des Vertrages am nächsten sind. Promone ist jederzeit berechtigt, diese AGB einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten AGB bearbeitet.



§2 Vertragsabschluss


Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch beidseitige Unterzeichnung des Auftrages zustande. Im Falle von Vollkaufleuten kann dies auch durch eine Bestätigung des Auftrages durch den Auftragnehmer erfolgen. Spätester Zeitpunkt für das Zustandekommen eines Auftrags: 14 Tage vor Erfüllung.



§3 Zahlungsbedingungen


Sind keine Zahlungsbedingungen getroffen ist der vereinbarte Gesamtbetrag wie folgt zu leisten:


  • 40% der Auftragssumme bei Vertragsabschluss
  • 30% der Auftragssumme vor Beginn der Veranstaltung
  • 30% der Auftragssumme bis 7 Tage nach Veranstaltung


Skontoabzüge werden (nach Absprache) nur für den Fall der 100% Zahlungsleistung bei Vertragsabschluss gewährleistet. Erfolgen die Zahlungen nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt, behält sich Promone das Recht vor, wegen einseitiger Nichterfüllung seitens des Auftraggebers vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu fordern. Die Höhe des Anspruches wird im Einzelfall berechnet, beläuft sich aber mindestens auf die Summe der bisher geleisteten Agenturleistungen. Ferner ist Promone im Falle von Zahlungsverzug berechtigt, Mahngebühren und bankübliche Verzugszinsen zu berechnen.


Die Zahlung ist per Überweisung auf folgendes Geschäftskonto zu tätigen:


Kontoinhaber: Sarah Drescher
Bank: Commerzbank
IBAN: DE38 1204 0000 0020 7993 00
BIC: COBA DEFF XXX



§4 Änderungsvorbehalt


Promone ist berechtigt, die vereinbarten Vertragsleistungen in zumutbarer Weise für den Auftraggeber zu ändern (z. B. bei dem Ausfall von Promotern, Hostessen oder Künstlern) soweit dadurch der Wert der Leistung nicht zum Nachteil des Auftraggebers unzumutbar geändert wird.



§5 Rücktrittsrecht


5.1 Rücktritte von Seiten Promone

Neben dem bereits angeführten Recht auf Rücktritt wegen mangelnder Sicherstellung der Zahlung (§3), ist Promone in folgenden Fällen zum Rücktritt berechtigt:


  • Mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers, so dass eine erfolgreiche Umsetzung des Vertrages nicht möglich ist.
  • Ausfall von Promotern, Hostessen, Künstlern oder Leistungen dritter Seite, ohne dass es in zumutbarer Weise gelingt, adäquaten Ersatz zu schaffen.


Grundsätzlich hat der Auftraggeber im Falle eines berechtigten Rücktritts von Seiten Promone keinen Anspruch auf Schadensersatz. Dieser kann nur bei Fahrlässigkeit oder groben Verschulden von Seiten Promone verlangt werden und beläuft sich maximal auf die Höhe des vereinbarten Honorars. Promone bleibt das Recht vorbehalten eine Minderung des Schadensersatzes zu verlangen, soweit der Nachweis geführt ist, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die verlangte Pauschale entstanden ist.


5.2  Rücktritt des Auftraggebers / Stornobedingungen

Bis zum Tag der Veranstaltung kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Die Erklärung bedarf der Schriftform. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, Schadensersatz einschließlich des entgangenen Gewinns zu leisten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, anstelle einer detaillierten Schadensberechnung eine pauschalierte Entschädigung zu fordern. Diese gestaltet sich wie folgt:


  • Rücktritt nach Vertragsabschluss bis 14 Tage vor Erfüllung: 70% des vereinbarten Gesamtbetrages.
  • Rücktritt nach Vertragsabschluss zwischen 14 Tagen und 10 Tagen vor Erfüllung: 90% des vereinbarten Gesamtbetrages.
  • Rücktritt nach Vertragsabschluss zwischen 10 Tagen und weniger vor Erfüllung: 100% des vereinbarten Gesamtbetrages.


5.3 Rücktritt beider Parteien

Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen vereitelt, die keiner der Vertragspartner zu vertreten hat, so behält Promone den Anspruch auf die bereits fällig gewordenen Honoraranteile gemäß Zahlungsplan. Für die erbrachten Leistungen von Promone, die nach der zuletzt fällig gewordenen Rate gemäß Zahlungsplan erbracht wurden, steht Promone ein dieser Leistung entsprechender Honoraranteil zu.



§6 Personal


Der Auftraggeber verpflichtet sich, das durch Promone vermittelte Personal nicht direkt für weiter folgende Aufträge (Messen, Promotion, Events etc.) anzusprechen bzw. mit diesem Personal direkte Verträge abzuschließen. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Auftraggeber zum Schadensersatz an Promone in Höhe der  entsprechenden Tagessätze, unter der Annahme als ob es einen Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Promone gegeben hätte, verpflichtet.



§7 Pausenregelung


Dem durch Promone bereitgestellten Personal sind die gesetzlich vorgeschrieben Pausen zu gewähren und zu vergüten. Nach § 4 ArbZG ist bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu gewähren, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden muss die Ruhepause mindestens 45 Minuten betragen.



§8 Erfüllungsvoraussetzungen


Wird ausdrücklich nichts anderes vereinbart, ist der Auftraggeber verpflichtet, die notwendigen Vorraussetzungen zur Erfüllung des Vertragszweckes zu schaffen. Hierzu zählen insbesondere:


  • Genehmigungs- und Anmeldeverfahren sowie Gebühren (z.B. GEMA, Ordnungsamt etc.)
  • Auflagenerfüllung (z.B. Sanitätsdienst etc.), Infrastruckturelle Gegebenheiten wie Strom- und Wasseranschlüsse, ausreichende Größe des Veranstaltungsortes sowie ungehinderter Zugang zu diesem Ort. Bei eintretender Dunkelheit ist für ausreichend Beleuchtung zu sorgen.
  • Sicherheit der ausführenden Personen. Sicherheit des zur Ausführung notwendigen Equipments (z.B. gegen Diebstahl, Vandalismus, etc.)
  • Die Benutzung des zur Verfügung gestellten Equipments durch die Besucher erfolgt auf eigene Gefahr. Für Brand-, Diebstahl und Sachbeschädigung durch Besucher haftet der Auftraggeber.
  • Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung trägt der Auftraggeber.
  • Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, außer denen die vorsätzlich verursacht werden, die im Rahmen dieser Veranstaltung entstehen.



§9 Urheberschutz und Nutzungsrechte


Die Bild- und Wortmarke Promone ist Eigentum der Eventagentur. Die Nutzung dieser Bild- und Wortmarke ist der Eventagentur Promone vorbehalten. Die Nennung, Verwendung, Nutzung oder Verfremdung der Bild- und Wortmarke bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung von Promone.


Alle durch Promone erzeugten Ideen, Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Planungen und Layouts sind geistiges Eigentum von Promone.


Die von Promone erstellten Konzepte sind ausschließlich für den Vertragspartner bestimmt. Die Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung und gewerbsmäßige Verbreitung ist nur mit Einverständnis von Promone als Urheberin zulässig. Die Ausführung ihrer Konzeptarbeit ist allein Promone vorbehalten.


Sollte es nicht zur Auftragserteilung an Promone kommen, ist der Auftraggeber dieser Werke verpflichtet, es zu unterlassen, die im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte anderweitig zu verwenden.


Eine weitergehende Nutzung, eine Weitergabe an Dritte, eine teilweise oder komplette Realisierung der im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte bedarf der Zustimmung von Promone und in jedem Fall die vorherigen Einigung über eine angemessene Vergütung.


Promone ist berechtigt, die Produktion auf Bild- und Tonträgern jeder Art zu dokumentieren und alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Foto-, Video- und Filmaufnahmen, sowie sonstige technische Reproduktionen zur Eigenwerbung oder zu redaktionellen Zwecken zu verbreiten oder zu veröffentlichen und zwar ohne Einschränkung des räumlichen, sachlichen und zeitlichen Geltungsbereichen.


Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.